Mitwirkungspolitik gemäß Aktionärsrechte-Richtlinie, Art 3. RL (EU) 2017/828
Ithuba ist als Vermögensverwalter gemäß § 185 (1) Z 1 BörseG 2018 im Sinne der 2. EU-Aktionärsrechte-Richtlinie verpflichtet, eine ausgearbeitete Mitwirkungspolitik zu veröffentlichen, in der beschrieben wird, wie sie die Mitwirkung der Aktionäre in ihre Anlagestrategie integriert. Ithuba übt aktuell keine Fondsmanagementmandate aus. Darüber hinaus ist unklar, ob bei einem künftigen Fondsmanagementmandat überhaupt direkte Aktienveranlagungen vorgenommen werden. Im Falle der Übernahme eines Fondsmanagementmandats wird Ithuba zeitgerecht eine detaillierte, auf das Fondsvermögen abgestimmte Mitwirkungspolitik (insbesondere im Falle von direkten Aktienveranlagungen) auf ihrer Homepage veröffentlichen.
Sustainable Finance
Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088
1. Einleitung
Die Verordnung (EU) 2019/2088 bildet die Grundlage für die Erteilung der folgenden Informationen. Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Vorschriften für die sog. „Finanzmarktteilnehmer“ und sog. „Finanzberater“ über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt.
Aufgrund unserer Tätigkeit als Portfolioverwalter einerseits und als Anlageberater andererseits sind wir gemäß der genannten Verordnung sowohl als Finanzmarktteilnehmer (bei Portfolioverwaltung) als auch als Finanzberater (bei Anlageberatung) in oben genanntem Sinne tätig. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen – nach Maßgabe der jeweils erbrachten Dienstleistungsart – unsere Offenlegungen gemäß der genannten Verordnung sowohl für die Eigenschaft als Finanzmarktteilnehmer, als auch für die Eigenschaft als Finanzberater umfassen.
Wir sind bestrebt, Ihnen die gemäß der genannten Verordnung offenzulegenden Informationen klar und verständlich anhand dieses Dokuments zu erteilen. Sollten Sie dennoch Fragen haben oder sollten Unklarheiten bestehen, so können Sie sich gerne über untenstehende Kontaktdaten an uns wenden.
2. Unser Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung mit tatsächlichen oder potenziell wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Wert von Investitionen und damit letztlich auf den Wert von Finanzprodukten (einschließlich Portfolios).
Als professioneller Anbieter von Wertpapierdienstleistungen ist uns die Relevanz dieser Risiken sowie die Wichtigkeit, in Bezug auf solche Risiken eine klare Strategie zu haben, selbstverständlich bewusst. Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen unseres unternehmensweiten Risikomanagements systematisch berücksichtigt und fließen in relevante Risikoanalysen ein. Aufgrund der besonderen Ausgestaltung unserer Dienstleistungen – bei denen kundenseitig häufig sehr spezifische Vorgaben und Einschränkungen bestehen (z. B. bei Portfolio-Hedges) – sind Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene einzelner Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen (Finanzmarktteilnehmer) sowie in der Anlageberatung (Finanzberater) in der Praxis jedoch grundsätzlich nicht relevant.
3. Nachhaltigkeitskonforme Vergütungspolitik
Unser Unternehmen verfügt über eine Vergütungspolitik, die u.a. zum Ziel hat, Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Vergütungen unserer MitarbeiterInnen bestmöglich zu verhindern.
Unsere Vergütungspolitik entspricht aber auch dem Nachhaltigkeitsgedanken: Sie enthält keinerlei Regelungen, die nicht in Einklang mit unserem Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit und insbesondere mit unserer Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken stünden. Im Folgenden der diesbezügliche Auszug aus unserer Vergütungspolitik:
„Die Vergütungspolitik steht in Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und insbesondere unserer diesbezüglichen Strategie, zumal sie – aus Sicht ex ante – keine Inhalte aufweist, die diesbezügliche negative Auswirkungen zur Folge haben könnten.“
4. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
In Einklang mit Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 haben wir uns dafür entschieden, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen unserer Portfolioverwaltung nicht zu berücksichtigen. Ungeachtet dessen ist uns das Thema Nachhaltigkeit sehr wichtig und sind uns Nachhaltigkeitsfaktoren, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, ein wichtiges Anliegen.
ITHUBA sowie sämtliche Mitarbeiter fühlen sich ökologischen, sozialen und klimafreundlichen Werten verbunden, beziehen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Portfolioverwaltung in Anbetracht der Art und des Umfangs der angebotenen Wertpapierdienstleistungen nicht ein, da die dazu notwendigen Finanzinstrumente nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen und es ITHUBA daher nicht möglich wäre, die Dienstleistung der Portfolioverwaltung auf diesem Gebiet im besten Interesse der Kunden zu erbringen.
5. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
In Einklang mit Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 haben wir uns dafür entschieden, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen unserer Anlageberatung nicht zu berücksichtigen. Ungeachtet dessen ist uns das Thema Nachhaltigkeit sehr wichtig und sind uns Nachhaltigkeitsfaktoren, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, ein wichtiges Anliegen.
ITHUBA sowie sämtliche Mitarbeiter fühlen sich ökologischen, sozialen und klimafreundlichen Werten verbunden, beziehen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung in Anbetracht der Art und des Umfangs der angebotenen Wertpapierdienstleistungen nicht ein, da die dazu notwendigen Finanzinstrumente bzw. die damit zusammenhängenden Informationen und Daten nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen und es ITHUBA daher nicht möglich wäre, die Dienstleistung der Anlageberatung auf diesem Gebiet im besten Interesse der Kunden zu erbringen.
6. Rechtliche Hinweise
Wenngleich wir bestrebt sind, Sie anhand des vorliegenden Dokuments in Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/2088 nach bestem Wissen und Gewissen zu informieren, so müssen wir dennoch darauf hinweisen, dass wir keine Haftung oder Gewähr für die in diesem Dokument enthaltenen Informationen übernehmen können.